Die Stiftungsrichtlinien 2009 (StiftR 2009) des Bundesministeriums für Finanzen wurden mit Erlass vom 16. November 2009, GZ BMF-010200/0011-VI/6/2009, verlautbart. Sie traten an die Stelle der Stiftungssteuerrichtlinien 2001 (StiftR 2001) und sind grundsätzlich ab der Veranlagung 2009 anzuwenden, soweit sich aus gesetzlichen Inkrafttretensbestimmungen nicht anderes ergibt.

Die StiftR 2009 sind ein Auslegungsbehelf der Finanzverwaltung für die Besteuerung von Privatstiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz, von Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz und den entsprechenden Landesgesetzen, von Stiftungen nach dem Codex Iuris Canonici, der Stiftung „Österreichischer Rundfunk“ sowie von ausländischen Stiftungen. Anlass der grundlegenden Überarbeitung waren insbesondere die Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2007, das Abgabensicherungsgesetz 2007, das Schenkungsmeldegesetz 2008 und das Budgetbegleitgesetz 2009.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Für die Rechtsanwendung sind die jeweils geltende Gesetzeslage und die aktuelle Fassung der Richtlinien maßgeblich.

Fundstellen

Die Originalfassung der StiftR 2009 vom 16. November 2009 ist als PDF in der Findok des BMF abrufbar. Die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinien finden Sie in der Findok des Bundesministeriums für Finanzen.

Vertiefung

Eine systematische Kommentierung des Stiftungssteuerrechts bietet Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht. Die Rechtsprechung des VwGH, des BFG und des vormaligen UFS zur Besteuerung von Privatstiftungen finden Sie im Bereich Steuerliche Entscheidungen, einen Überblick über das Stiftungsrecht auf der Startseite.